Kündigung und Kündigungsschutz
Wir prüfen das Kündigungsschreiben, den Zugang und die Umstände Ihres Arbeitsverhältnisses. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich die Dreiwochenfrist nach § 4 KSchG ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Im Gespräch klären wir, ob Sie den Arbeitsplatz erhalten möchten oder eine verhandelte Beendigung in Betracht kommt. Davon hängt die weitere Strategie ab.
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Ein angebotener Aufhebungsvertrag sollte zu Ihren Zielen und Ihrer weiteren Planung passen. Wir prüfen das Zusammenspiel von Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, offenen Zahlungen und Zeugnis. Sprechen Sie uns möglichst vor einer Unterschrift an und nennen Sie eine gesetzte Antwortfrist. Ob und welche Änderungen erreichbar sind, beurteilen wir anhand des konkreten Angebots.
Abmahnung, Vergütung und Zeugnis
Bei einer Abmahnung schauen wir auf den konkreten Vorwurf und Ihre Sicht des Geschehens. Bei ausstehenden Zahlungen helfen Abrechnungen, Vereinbarungen und eine nachvollziehbare Aufstellung. Ein Arbeitszeugnis prüfen wir im Zusammenhang mit Ihren tatsächlichen Aufgaben. Gemeinsam besprechen wir, welche Forderung sich begründen lässt und wie sie geltend gemacht werden kann.
Arbeitsverträge und betriebliche Entscheidungen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützen wir bei Fragen zu Arbeitsverträgen und geplanten Änderungen. Vor einer Entscheidung prüfen wir die vorhandenen Regelungen, das gewünschte Ergebnis und die praktische Umsetzung. Eine geordnete Vorbereitung hilft, die Beratung gezielt auf die strittigen Klauseln, den betrieblichen Anlass oder ein bereits vorliegendes Schreiben auszurichten.
So bereiten Sie das erste Gespräch vor
- Arbeitsvertrag mit Nachträgen sowie relevante Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, soweit verfügbar.
- Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag vollständig; bei einer Kündigung auch das genaue Zugangsdatum.
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen und bei Zahlungsfragen eine Übersicht der offenen Beträge und Zeiträume.
- Wichtiger Schriftverkehr, vorhandenes Zeugnis und eine kurze Zusammenfassung Ihres gewünschten Ergebnisses.
Teilen Sie uns bei der Kontaktaufnahme bitte auch mit, ob bereits ein Termin oder eine Frist bekannt ist.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wie schnell sollte ich nach einer Kündigung handeln?
Lassen Sie eine Kündigung möglichst umgehend prüfen. Eine Kündigungsschutzklage muss nach § 4 KSchG grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Bewahren Sie das Schreiben auf und notieren Sie den Zugang. Die Kontaktaufnahme zur Kanzlei allein wahrt die Klagefrist nicht.
Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?
Im Urteilsverfahren der ersten Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich auch bei einem Erfolg nicht von der Gegenseite erstattet (§ 12a ArbGG). Wir besprechen vor der Beauftragung den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, halten Sie die Versicherungsdaten für die Klärung des Versicherungsschutzes bereit.
Wie bereite ich die erste arbeitsrechtliche Beratung vor?
Halten Sie den Arbeitsvertrag und das Schreiben bereit, das Ihre Anfrage ausgelöst hat. Hilfreich sind Beschäftigungsbeginn, Gehalt, bekannte Fristen und Ihr Ziel. Einen Termin bei Rechtsanwalt Ugur Demirel in der Hindenburgstr. 23, 45127 Essen vereinbaren Sie unter 0201 89072240 oder kanzlei@mandati.de.
Weiterführende Quellen
- § 4 KSchG: Frist für die Kündigungsschutzklage
- § 12a ArbGG: Anwaltskosten in der ersten Instanz
- MANDATI: Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Ugur Demirel
Stand: 10. September 2026. Allgemeine Informationen zum deutschen Recht; die Beurteilung Ihres konkreten Falls erfolgt im Beratungsgespräch.