Behandlungsverlauf und offene Fragen
Sie vermuten einen Fehler bei einer Operation, einer Diagnose oder der Medikamentengabe? Wir beginnen mit einer zeitlichen Übersicht: Was wurde untersucht, was wurde behandelt und wann traten welche Beschwerden auf? So lässt sich eingrenzen, welche Dokumente fehlen und zu welchen Punkten eine medizinische Begutachtung sinnvoll sein kann.
Patientenakte und Dokumentation
Die Behandlungsunterlagen bilden eine wichtige Grundlage der Prüfung. Nach § 630g BGB können Patienten grundsätzlich Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte und Abschriften verlangen; die erste Abschrift ist unentgeltlich. Gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Wir unterstützen bei Fragen zur Anforderung und prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen für die rechtliche Bewertung benötigt werden.
Aufklärung und Beweisfragen
Neben der Behandlung selbst betrachten wir, worüber Sie vorab informiert wurden und welche Einwilligung dokumentiert ist. § 630h BGB enthält besondere Regeln zur Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Ob diese in Ihrer Situation helfen, prüfen wir anhand der Unterlagen und des konkreten Ablaufs. Ihre Erinnerung an Gespräche ist dabei ebenfalls relevant.
Mögliche Ansprüche und weiteres Vorgehen
Wir besprechen, welche gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen Sie geltend machen möchten und wie sich diese dokumentieren lassen. Anschließend klären wir die Grundlage möglicher Ansprüche, den weiteren Prüfungsbedarf und die Kosten. Auch das Vorgehen gegenüber der behandelnden Seite und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung werden mit Ihnen abgestimmt.
So bereiten Sie das erste Gespräch vor
- Vorhandene Arztbriefe, Entlassungsberichte, Befunde und Kopien der Behandlungsakte geordnet nach Datum.
- Aufklärungsbögen, Einwilligungen und Ihre Notizen zu Gesprächen vor und nach der Behandlung.
- Eine kurze Übersicht über Behandlungstermine, Beschwerden und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag.
- Bereits vorhandene Gutachten sowie Schriftverkehr mit Behandlern, Krankenkasse oder Versicherungen.
- Unterlagen zunächst bereithalten; den geeigneten Übermittlungsweg vereinbaren wir im persönlichen Kontakt.
Teilen Sie uns bei der Kontaktaufnahme bitte auch mit, ob bereits ein Termin oder eine Frist bekannt ist.
Häufige Fragen zum Medizinrecht
Brauche ich bereits ein Gutachten für die erste Beratung?
Für die erste Kontaktaufnahme benötigen Sie kein fertiges Gutachten. Schildern Sie kurz den Behandlungsanlass, den Zeitraum und Ihre offenen Fragen. Wir besprechen, welche Unterlagen zunächst gebraucht werden und ob anschließend eine medizinische Begutachtung erforderlich erscheint. Bereits vorhandene Gutachten sollten Sie für das Beratungsgespräch bereithalten.
Kann ich eine Kopie meiner Patientenakte verlangen?
Ja. § 630g BGB sieht grundsätzlich ein Recht auf Einsicht sowie auf Abschriften einschließlich elektronischer Abschriften vor. Die erste Abschrift wird unentgeltlich bereitgestellt. Erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter können Einschränkungen begründen; eine Ablehnung muss begründet werden. Bei Schwierigkeiten unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Klärung.
Wie erreiche ich die Kanzlei wegen eines möglichen Behandlungsfehlers?
Vereinbaren Sie einen Termin unter 0201 89072240 oder kanzlei@mandati.de. Für die Terminvereinbarung genügen zunächst das Anliegen und Ihre Kontaktdaten. Medizinische Details und die Übermittlung von Unterlagen besprechen wir anschließend. Die Kanzlei DEMIREL befindet sich in der Hindenburgstr. 23, 45127 Essen.
Weiterführende Quellen
- § 630g BGB: Einsicht und Abschriften der Behandlungsakte
- § 630h BGB: Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
- MANDATI: Medizinrecht und Vertretung von Patienten
Stand: 10. September 2026. Allgemeine Informationen zum deutschen Recht; die Beurteilung Ihres konkreten Falls erfolgt im Beratungsgespräch.